Vereinsjubiläen

Hier finden Sie die Möglichkeiten von Ehrungen durch den KreisSportBund HSK bzw. den LandesSportBund NRW sowie die Verleihung der Sportplakette des Bundespräsidenten.

Bei Fragen oder Anregungen sprechen Sie uns gerne an!

Ehrung durch den KSB HSK

Der KreisSportBund nimmt auf Einladung an 100-, 125- und 150jährigen  Vereinsjubiläen teil. Es wird ein Grußwort gesprochen und ein  individuelles Gratulationsschreiben mit einem Gutschein für eine  Übungsleiter-C-Ausbildung "Breitensport" (Wert ca. 280 €) übergeben. 

Voraussetzungen für die Ehrung durch den KreisSportBund sind:
-Einladung zur offiziellen Veranstaltung zum Vereinsjubiläum
-Übersendung einer Kopie des Antrages an den LandesSportBundes 

Die Ehrengaben überreicht der Vorsitzende des KreisSportBundes oder  dessen Vertreter. Bei allen übrigen Vereinsjubiläen erhält der Verein  ein Gratulationsschreiben.

Ehrungsordnung KSB HSK

Ehrung durch den KSB HSK -Antragsformular-

Step

Ehrung durch den Landessportbund NRW

Der LandesSportBund erstellt für 100-, 125- oder 150-jährige  Vereinsjubiläen eine Urkunde und einen Scheck in Höhe von 200 €. Der  Verein muss dem LandesSportbund mit einem vorgegebenen Antragsvordruck  das Vereinsjubiläum mitteilen (siehe pdf.Dokument).  Die Ehrengaben überreicht ein Mitglied des Präsidiums des  LandesSportBundes, sofern dies nicht möglich ist, der Vorsitzende des  KreisSportBundes oder dessen Vertreter. 

Antrag

Verleihung der Sportplakette des Bundespräsidenten

Als einmalige Auszeichnung für Turn- und Sportvereine ist die  Sportplakette des Bundespräsidenten bestimmt. Sie wird aus Anlass des  100-jährigen Bestehens auf Antrag verliehen. Dieser Antrag muss mit dem  entsprechenden Vordruck mindestens sechs Monate vor dem Jubiläum beim  LandesSportBund NRW eingereicht werden. Der Antrag und die Richtlinien sind als pdf.Dokument unten aufgeführt.

Antrag

Richtlinien

Jörg Salinus

Stellv. Vorsitzender

Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gemeinde- und Stadtsportverbände