Allgemeine Geschäftsbedingungen Qualifizierung

1. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Veranstalter einer Qualifizierungsmaßnahme und dem sich zu der jeweiligen Qualifizierungsmaßnahme anmeldenden Teilnehmenden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Teilnehmenden werden nicht anerkannt, es sei denn,
der jeweilige Veranstalter einer Qualifizierungsmaßnahme stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

2. Vertragspartner
Der Vertrag über die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme kommt ausschließlich zwischen dem in der Ausschreibung benannten Veranstalter und dem Teilnehmenden zustande. Für die Organisation, Durchführung und die Inhalte der gebuchten Qualifizierungsmaßnahme ist ausschließlich
der jeweilige Veranstalter verantwortlich.

3. Anmeldeverfahren und -bedingungen

3.1. Der Teilnehmende meldet sich zu den angebotenen Qualifizierungsmaßnahmen persönlich, schriftlich, elektronisch oder über die Internetportale unter Verwendung des dort bereitgehaltenen
Anmeldeverfahrens (siehe hierzu Ziffer 3.2.) beim jeweiligen Veranstalter einer Qualifizierungsmaßnahme an.

3.2. Die Anmeldung über ein Internetportal kann nur erfolgen, wenn der Teilnehmende durch Bestätigung
der Schaltfläche „Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiere diese“ sowie der Schaltfläche "Einwilligungserklärung zum Datenschutz" diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.

3.3. Der Teilnehmende erhält eine Eingangsbestätigung schriftlich oder elektronisch. Diese bestätigt lediglich den Eingang der Anmeldung zu einer Qualifizierungsmaßnahme und stellt noch keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag mit dem Teilnehmenden kommt erst durch Übersendung der
ausdrücklichen Anmeldebestätigung durch den jeweiligen Veranstalter der gebuchten Qualifizierungsmaßnahme zustande. Diese erfolgt innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang der Anmeldung. Der Teilnehmende bleibt über diesen Zeitraum an seine Anmeldung gebunden. Ein Rücktritt von der Anmeldung ist unter den in Ziffer 8., eine Umbuchung oder Ersetzungsbefugnis unter den in Ziffer 7. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarten Bedingungen möglich.

3.4. Ist eine gebuchte Qualifizierungsmaßnahme bereits ausgebucht, wird der Teilnehmende darüber informiert. In diesem Fall entfällt die Bindungswirkung des von dem Teilnehmenden abgegebenen Angebots. Kosten fallen für den Teilnehmenden nur dann an, wenn er verbindlich die Anmeldebestätigung erhält.

3.5. Der Teilnehmende erhält rechtzeitig vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme eine Einladung schriftlich oder per E-Mail mit weiteren spezifischen Informationen.

4. Widerrufsrecht bzw. Ausschluss des Widerrufsrechts

4.1. Handelt es sich um einen Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen und sieht der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vor, steht dem Teilnehmenden, auch wenn es sich um einen Verbraucher handelt, kein Widerrufsrecht zu (vgl. § 312g Absatz 2 Nr. 9 BGB).

4.2. In allen anderen Fällen steht dem Teilnehmenden das Widerrufsrecht zu, wenn es sich bei ihr bzw. ihm um eine Verbraucherin bzw. einen Verbraucher und es sich bei dem Vertrag um einen Fernabsatzvertrag handelt oder der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde. Diese Klausel gilt nur für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB (Privatkunden), das heißt jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie den
jeweiligen Veranstalter einer Qualifizierungsmaßnahme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes
vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollten, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen
entspricht. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

5. Preis
Der Preis (Teilnahmegebühr) für die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme ist bei den einzelnen Angeboten angegeben. Die Veranstalter können Ermäßigungen einräumen.

6. Zahlungsbedingungen

6.1. Der Teilnehmende erhält mit dem Vertrag vom jeweiligen Veranstalter der gebuchten Qualifizierungsmaßnahme eine Rechnung. Es besteht die Möglichkeit, nach Maßgabe der bei den jeweiligen Angeboten angegebenen Zahlungsziele per SEPA-Lastschriftverfahren oder durch Überweisung den
Rechnungsbetrag zu zahlen. Wird der Rechnungsbetrag trotz Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren überwiesen, wird bei der Erstattung einer Doppelzahlung eine Bearbeitungsgebühr von 10,- € berechnet.

6.2. Kommt es beim Lastschriftverfahren zu einer Rücklastschrift, die der Teilnehmende zu vertreten hat, wird eine pauschale Gebühr von 10,- € fällig. Bei der Teilnahme am Lastschriftverfahren wird eine Ermäßigung von 10,- € gewährt.

7. Umbuchung, Ersetzungsbefugnis

7.1. Bei Qualifizierungsmaßnahmen kann der Teilnehmende vor Beginn der Maßnahme eine Umbuchung auf eine andere Maßnahme desselben Veranstalters ohne zusätzliche Bearbeitungsgebühren vornehmen.

7.2. Der Teilnehmende kann bis 10 Tage vor Beginn einer Qualifizierungsmaßnahme verlangen, dass an dessen Stelle eine Ersatzperson an der Maßnahme teilnimmt. Besteht ein Angebot aus mehreren Teilen oder Abschnitten, kann die Ersetzungsbefugnis nur für das gesamte Angebot erklärt werden. Eine Ersetzungsbefugnis nur für einzelne Teile oder Abschnitte eines Angebots ist ausgeschlossen. Es ist erforderlich, dass die Ersatzperson in alle Rechte und Pflichten des Vertrages eintritt und sich unter Berufung auf die Ersetzungsbefugnis gesondert anmeldet. Der Veranstalter kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Qualifikationserfordernissen nicht genügt oder deren Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anweisungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften diese bzw. der zugrunde liegende Zahler für die Teilnahmegebühren.

7.3 Wurden im Zuge des Anmeldeverfahrens nachweislich falsche oder fehlerhafte Daten des Teilnehmers bzw. der Teilnehmer*innen oder der/ des Rechnungsempfängers angegeben und übermittelt, welche nach Rechnungsstellung an den Rechnungsempfänger die Erstellung neuer Rechnungsdokumente zur Folge hat, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00€ erhoben! Etwaige nachfolgende Rücktrittsforderungen bleiben davon unberührt und sind nachfolgend und Ziffer 8ff. geregelt!

8. Rücktritt des Teilnehmenden und Stornobedingungen

8.1. Der Teilnehmende kann jederzeit vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme nach Maßgabe der folgenden Bedingungen von seiner Anmeldung bzw. vom Vertrag zurücktreten. Besteht ein Angebot aus mehreren Teilen, kann der Rücktritt nur für die gesamte Maßnahme erklärt werden. Der Rücktritt von einzelnen Teilen bzw. Abschnitten von Maßnahmen ist ausgeschlossen. Der Rücktritt ist ausschließlich unter Angabe der Lehrgangsnummer schriftlich per Post, per Telefax oder E-Mail gegenüber dem jeweiligen Veranstalter zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Der Teilnehmende ist für die Tatsache des Zugangs und den Zeitpunkt des Zugangs beweispflichtig.

8.2. Tritt der Teilnehmende von der Buchung zurück oder tritt er eine Qualifizierungsmaßnahme nicht an, kann der Veranstalter unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich anderweitigen Verwendung der angebotenen Leistungen angemessenen Schadensersatz nach den folgenden Pauschalsätzen verlangen.

8.3. Soweit bei den Zahlungsbedingungen der einzelnen Maßnahmen nicht abweichende Stornoregelungen angegeben sind, werden die nachfolgenden Stornopauschalen fällig. Die Höhe dieser Stornierungspauschalen richtet sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts und beträgt je Teilnehmendem:

Für Maßnahmen ohne Unterkunft und Verpflegung
- ab dem 10. Tag vor Beginn der Maßnahme 30 % der Lehrgangsgebühr,
- ab dem 3. Tag vor Beginn der Maßnahme 50 % der Lehrgangsgebühr

Für Maßnahmen mit Unterkunft und Verpflegung
- ab dem 30. Tag vor Beginn 20 % des Preises,
- ab dem 7. Tag vor Beginn 50 % des Preises,
- ab dem 3. Tag vor Beginn 90 % des Preises.
Bei Erkrankung des Teilnehmenden wird keine Stornierungspauschale berechnet, wenn die Erkrankung durch eine ärztliche Bescheinigung belegt wird.

8.4. Der Veranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Veranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

8.5. Weist der Teilnehmende nach, dass der entstandene Schaden geringer ist als die pauschalierten Stornokosten, so hat er nur den geringeren Schaden zu zahlen.

9. Leistungen

9.1. Die Leistungen der Veranstalter sind der Ausschreibung und der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung der jeweiligen Qualifizierungsmaßnahme zu entnehmen.

9.2. Für Teilnehmer an Qualifizierungsmaßnahmen mit dem Ziel, eine Lizenz zu erwerben, gelten darüber hinaus die Verbindlichen Standards zur Qualitätssicherung in Qualifizierungsmaßnahmen (Auszug: Verbindliche Standards zur Qualitätssicherung in Qualifizierungsmaßnahmen).

10. Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von den vertraglich vereinbarten Inhalten, die nach Vertragsschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht treuwidrig herbeigeführt wurden,
sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und dem Gesamtcharakter der gebuchten Qualifizierungsmaßnahme nicht widersprechen. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Teilnehmenden unverzüglich über die Leistungsänderung bzw. -abweichung zu informieren.
In diesen Fällen ist der Teilnehmende nicht berechtigt, den Preis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag zu kündigen. Gesetzliche Gewährleistungsrechte gelten selbstverständlich auch für geänderte Leistungen.

11. Lehrgangsabsagen bzw. -verschiebungen

11.1. Der Veranstalter behält sich vor, das Angebot aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben. Wichtige Gründe sind z.B. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, Ausfall des Referenten wegen Erkrankung, Unbenutzbarkeit der Sportstätte, kurzfristige Hotelschließung. Bei Absage oder Verschiebung aus wichtigem Grund werden die Teilnehmenden unverzüglich informiert.

11.2. Wird ein Angebot abgesagt, wird eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr unverzüglich erstattet. Gleiches gilt für die Verschiebung einer Qualifizierungsmaßnahme, wenn der Teilnehmende daran aufgrund der Verschiebung nicht teilnehmen kann. Wegen weitergehender Ansprüche des Teilnehmenden wird auf die Regelung unter Ziffer 12. verwiesen.

12. Haftung

12.1. Ansprüche des Teilnehmenden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmenden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des jeweiligen Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig sind.

12.2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der jeweilige Veranstalter nur auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmenden aus einer Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

12.3. Die Einschränkungen der Ziffern 12.1. und 12.2. gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des jeweiligen Veranstalters, wenn Ansprüche direkt gegenüber diesen geltend gemacht werden.

13. Urheberrecht
Die Unterlagen, die die Teilnehmenden im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme vom jeweiligen Veranstalter erhalten, sind urheberrechtlich geschützt. Sie werden exklusiv den Teilnehmenden zur
Verfügung gestellt und dürfen, auch nicht auszugsweise, ohne Einwilligung des Veranstalters bzw. des Rechteinhabers vervielfältigt oder verbreitet werden. Der Veranstalter behält sich insofern alle ihm zustehenden Rechte vor.

14. Datenerhebung, -verarbeitung, -nutzung

14.1. Im Rahmen der Vertragsbegründung, -durchführung und -beendigung erhebt, verarbeitet und nutzt der Veranstalter einer Qualifizierungsmaßnahme personenbezogene Daten der Teilnehmenden
unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Bei den erforderlichen personenbezogenen Daten handelt es sich um den vollständigen Namen, das Geschlecht, die Anschrift mit Straßenname, Hausnummer, Postleitzahl und Ortsangabe, das Geburtsdatum, eine E-Mail-Adresse, eine Telefonnummer, ggf. eine Bankverbindung und ggf. eine Vereinszugehörigkeit. Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung enthalten.

14.2. Soweit für die Durchführung eines Angebots, zum Beispiel zum Erwerb einer Lizenz, weitergehende personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden, erfolgt die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung aufgrund einer ausdrücklichen Einwilligung des Teilnehmenden. Die Verweigerung der Einwilligung führt dazu, dass die Lizenzierung nicht erfolgen kann (Auszug: Verbindliche Standards zur Qualitätssicherung in Qualifizierungsmaßnahmen).

15. Schlussbestimmungen

15.1. Für Verträge zwischen dem jeweiligen Veranstalter einer Qualifizierungsmaßnahme und dem Teilnehmenden gilt ausschließlich deutsches Recht.

15.2. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des jeweiligen Veranstalters der gebuchten Qualifizierungsmaßnahme.

15.3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden oder lückenhaft sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen Bedingungen nicht berührt. An die Stelle der
unwirksamen, fehlenden oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem sonstigen Inhalt des Vertrages entspricht und dem Zweck der unwirksamen, fehlenden oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Informationen zum Online-Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle
Die EU-Kommission stellt Informationen für die Durchführung von Beschwerdeverfahren zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher zur Verfügung. Diese Informationen finden Sie auf der Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. ist zur Teilnahme an einer außergerichtlichen Online-Streitbeilegung vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle gesetzlich nicht verpflichtet, aber bereit,
hieran freiwillig teilzunehmen.

Verbraucher können sich hierzu an die folgende Verbraucherstreitschlichtungsstelle wenden:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. Straßburger Straße 8 77694 Kehl am Rhein Tel. 07851 / 795 79 40 Fax 07851 / 795 79 41 E-Mail: mail@verbraucherschlichter.de https://www.verbraucher-schlichter.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen Endverbraucher-Kurse

Anmeldung

Anmeldungen sind bei der Erstanmeldung nur vollständig ausgefüllt, mit Adresse, E-Mail und/oder Telefonnummer und unterschrieben gültig. Sie erhalten keine Anmeldebestätigung Bei jeder weiteren Teilnahme genügt der Anwesenheitsnachweis auf der Teilnehmerliste. Sie erhalten nur eine Nachricht, wenn der Kurs entfällt oder belegt ist.

Zahlungsbedingungen

Die Teilnahmegebühren sind bei den einzelnen Angeboten auf dem Anmeldeformular angegeben und können jederzeit beim KSB HSK erfragt werden. Im Interesse eines einfachen und sicheren Zahlungsverkehrs nutzt der KSB HSK bevorzugt das Sepa- Lastschriftverfahren. Der gesamte Betrag wird frühestens bis 1 Tag nach dem Kursbeginn von dem angegebenen Konto eingezogen. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Konto zu den Fälligkeiten die erforderliche Deckung aufweist. Bei einer vom Teilnehmer zu vertretenden Rücklastschrift werden 10€ als Bearbeitungsgebühr berechnet.

Gebührenerstattung

In begründeten Fällen können Sie bis zu einer Woche vor Kursbeginn noch von der Teilnahme zurücktreten. Der KSB HSK erhebt in diesem Fall eine Verwaltungsgebühr von 10€. Bei plötzlicher Erkrankung kann gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes eine Rückerstattung erfolgen. Der KSB HSK hält jedoch die Gebühren für die bis dahin gelaufenen Unterrichtsstunden ein. Ausgefallene Stunden, die durch den Teilnehmer zu vertreten sind, können nicht nachgeholt werden. Ein Anspruch auf Gebührenerstattung besteht nur dann, wenn der Ausfall dem Veranstalter angelastet werden kann. Bei Kursausfall wird die Gebühr erstattet.

Ausrüstung

Das Betreten der Sport-, Turn- und Gymnastikhallen ist nur mit sauberen, nicht färbenden Sohlen gestattet. Die Kursleitungen sind berechtigt, Teilnehmer/innen die Teilnahme bei Nichtbeachtung zu versagen. Der Verzehr von Speisen und Getränken – ausgenommen Plastikflaschen mit Wasser – ist in den Unterrichtsräumen untersagt.

Programmänderungen

Orts- und Zeitänderungen behält sich der KSB HSK vor.

Mindestteilnehmer/innenzahl

Alle Kurse erfordern grundsätzlich eine kalkulierte Mindestteilnehmer/innenzahl. Wird diese Zahl nicht erreicht und kommt dadurch ein Kurs/Lehrgang nicht zu Stande, wird keine Kursgebühr erhoben.

Versicherungsschutz

Es besteht eine sog. Nichtmitgliederversicherung. Risikoträger ist die ARAG Versicherung (Vertrag SpV 1054054 und Vertrag SpV 1056895). Versichert sind alle Nichtmitglieder, die an Sportveranstaltungen des KSB HSK aktiv teilnehmen (z.B. Übungsstunden auf Probe/Kursprogramme/ Volkswettbewerbe und Trimm-Aktionen).

Datenschutz

Der KSB HSK wickelt die Kursabrechnungen per Lastschrift über das Programm „Veasysport“ ab. Der KSB HSK macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie mit Ihrer Anmeldung Ihr Einverständnis für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten über diese zentrale Datenbank im Rahmen der Zweckbestimmung des KreisSportBundes Hochsauerlandkreis e.V. erklären. Der KSB HSK verpflichtet sich, die erhobenen Daten unter Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes nur als Mittel zur Erfüllung seiner eigenen Geschäftszwecke und satzungsgemäßen Aufgaben zu verwenden.

Haftung

Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von persönlichen Gegenständen, die während des Kurses verloren gehen, wird grundsätzlich nicht übernommen. Es wird empfohlen, wertvolle Kleidung, Wertsachen, Schlüssel u.a. nicht im Umkleideraum zu lassen und ggf. selbst für entsprechenden Versicherungsschutz zu sorgen.

Veranstalter

Veranstalter ist der KreisSportBund Hochsauerlandkreis e.V., Bundesstr. 152, 59909 Bestwig.

Sportkurse: Krankenkassenerstattung

Bei allen Kursen, die dieses Siegel aufweisen, können Sie sich mit Ihrer Krankenkasse zwecks Kostenerstattung nach Kursende in Verbindung setzen. Keine Erstattung erfolgt bei Krankheit und Urlaub. Das Nachholen ist in anderen Kursen möglich.

Sonstiges und Gerichtsstand

Alle Verträge und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort für alle Streitigkeiten aus allen Verträgen ist der Geschäftssitz des KSB HSK, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Gerichtsstand ist Meschede. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Skilanglaufschule

Veranstalter:

KreisSportBund Hochsauerlandkreis e.V., Bundesstr. 152, 59909 Bestwig

Anmeldung:

Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Veranstalter weist dem Kunden freie Plätze im definierten Zeitrahmen zu. Ein Wunschtermin ist nicht immer möglich, da Umweltfaktoren wie Schneeverhältnisse oder Gruppengröße zu berücksichtigen sind.

Leistungen:

Es gelten die im Text/Angebot angegebenen Leistungen unter dem Vorbehalt, bei

unvorhersehbaren Umständen wie z.B. Schneemangel, Eisbruch oder bei ähnlichen

Witterungsverhältnissen das Programm abzuändern oder zu streichen.

Haftung:

Der Veranstalter haftet nicht bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung Ihres Eigentums sowie Ihrer Leihausrüstung. Für Unfälle aller Art wird keine Haftung übernommen, die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die Teilnehmer sind nicht gegen Sportunfälle versichert.

Die Skilanglaufschule haftet für Schäden im Zusammenhang mit der

Veranstaltungsdurchführung, die dem Teilnehmer entstehen, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Weitergehende Ansprüche sind hiermit ausgeschlossen.

Stornobedingungen:

Bei Stornierung des Auftraggebers bis 14 Tage vor Kursbeginn ist der jeweilige Veranstalter berechtigt, 80 % der Kursgebühren, und bei Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Kursbeginn 100 % der Kursgebühr in Rechnung zu stellen.

Schlechtwetter ist kein Stornierungsgrund.

Voraussetzung zur Teilnahme ist eine gesunde körperliche Verfassung!

Sonstiges und Gerichtsstand

Alle Verträge und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Erfüllungsort für alle Streitigkeiten aus allen Verträgen ist der Geschäftssitz des KSB HSK, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Gerichtsstand ist Meschede.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Sportabzeichen

Verkaufspreise

Die aktuellen Verkaufspreise, die Nebenkosten und die Höhe der Umsatzsteuer sind auf der Internetseite des KreisSportBundes (www.hochsauerlandsport.de) eingestellt. Sie können auch am Sitz des KreisSportBundes Hochsauerlandkreis e.V., Bundesstr.152, 59909 Bestwig zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.

Rechnungstellung

Die Mitgliedsvereine des KSB HSK erhalten zu Beginn eines Jahres eine Sammelrechnung für das vorherige Kalenderjahr. Der Betrag wird im Sepa-Lastschriftenverfahren eingezogen.

Vereine, die daran nicht teilnehmen, werden für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand 10 € berechnet. Kann die Lastschrift aus vom Sportverein zu vertretenden Gründen nicht durch geführt werden, wird eine Gebühr von 10 € berechnet.

Einzelpersonen wie z.B. Bewerber für den Polizeidienst erhalten eine gesonderte Rechnung.

Datenschutz

Der KSB HSK verpflichtet sich, die erhobenen Daten unter Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes nur als Mittel zur Erfüllung seiner eigenen Geschäftszwecke und satzungsgemäßen Aufgaben zu verwenden.

Sonstiges und Gerichtsstand

Alle Verträge und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Erfüllungsort für alle Streitigkeiten aus allen Verträgen ist der Geschäftssitz des KSB HSK, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Gerätevermietung

Grundsätzliches

Das Entgelt für die Vermietung von Sportmaterialien und der jeweilige Umsatzsteuersatz können dem aktuellen Flyer und auf der Internetseite www.hochsauerlandsport.de entnommen werden.

Mietbedingungen

Die Miet- und Zahlungsbedingungen werden durch den jeweils schriftlich abzuschließenden Vertrag abschließend geregelt.

Miete und Kaution

Die Miete und die Kaution sind so frühzeitig zu überweisen, dass sie spätestens einen Tag vor dem Miettermin dem Konto des KSB HSK gutgeschrieben werden.

Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich,

  • die vereinbarte Miete pünktlich und vollständig zu leisten;
  • die Mietsache nur bestimmungsgemäß einzusetzen, sie ordnungsgemäß unter größtmöglicher Schonung zu behandeln, vor Überbeanspruchung zu schützen, sowie sämtliche rechtlichen Bestimmungen zu beachten;
  • seine Obhutspflichten einzuhalten, insbesondere Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen gegen sämtliche Witterungseinflüsse und Feuer, Diebstahl, Raub, Vandalismus sowie sonstiger unerlaubter Handlungen Dritter zu treffen. Der Mieter wird im Rahmen seiner Obhutspflicht zwecks Meidung von Schäden oder Folgeschäden bei wesentlichen Mängeln oder objektiv gebotenen Zweifeln an der weiteren Einsatzfähigkeit die Weiternutzung der unverzüglich unterlassen
  • die Mietsache nur an geeigneten Orten auf- und/oder abstellen, dort verwenden sowie sich von deren Eignung zuvor zu vergewissern;

Der Mieter darf die Mietsache ohne schriftliche Erlaubnis des KSB HSK weder weiter vermieten, noch an Dritte sonst wie zur Nutzung überlassen.

Etwaige Eigentumshinweise an der Mietsache dürfen weder entfernt noch abgedeckt werden. Der Mieter wird keine Werbung an der Mietsache anbringen oder anbringen lassen.

Für den Fall, dass Dritte Rechte in Form von Pfändungen oder andere Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, ist der Mieter verpflichtet, den KSB HSK unverzüglich davon zu unterrichten und den Dritten über den bestehenden Mietvertrag in Kenntnis zu setzen.

Mängel der Mietsache/Haftungsbegrenzung

KSB HSK wird Mängel, die bei Übergabe oder unverzüglich nach Feststellung gerügt wurden, nach seiner Wahl auf eigene Kosten beseitigen oder eine Ersatzmietsache stellen.

Der Mieter hat KSB HSK Gelegenheit zu geben, die Mängel innerhalb angemessener Zeit zu beseitigen oder eine Ersatzmietsache zu stellen. Nach schriftlicher Bestätigung von KSB HSK kann der Mieter die Behebung von Mängeln selbst ausführen oder ausführen lassen.

KSB HSK trägt dann die erforderlichen Kosten.

Eine vereinbarte Mietzeit verlängert sich in vorgenannten Fällen um diejenige Zeit, die von der Anzeige des Mangels bis zur Beseitigung desselben bzw. Stellung einer Ersatzmietsache verstreicht. Eine Miete ist für diese Dauer nicht zu entrichten, sofern der Mieter die Mietsache nicht einsetzt bzw. benutzt

Lässt KSB HSK eine vom Mieter gesetzte angemessene Frist zur Mangelbeseitigung oder Stellung einer Ersatzmietsache verstreichen, so ist der Mieter zum Rücktritt vom Mietvertrag berechtigt. Gleiches gilt im Falle des Fehlschlagens einer Mangelbeseitigung. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Schadensersatzansprüche gegen KSB HSK, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht an der Mietsache selbst entstanden sind, können vom Mieter nur unter den in Ziffer 1.8. beschriebenen Voraussetzungen und dem darin festgelegten Umfang geltend gemacht werden bei Im Übrigen ist die Haftung von KSB HSK ausgeschlossen. KSB HSK haftet nicht für eine fehlerhafte Bedienung des Mietgegenstandes.

Verlust oder Beschädigung der Mietsache

Im jedem Schadensfall hat der Mieter KSB HSK unverzüglich schriftlich über Umfang, Hergang und Beteiligte (vollständiger Name und Vorname nebst Adressen) des Schadensereignisses zu unterrichten. Bei Diebstahl, Beschädigungen oder sonstigen unerlaubten Handlungen ist seitens des Mieters ergänzend unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Bei Beschädigungen oder starker Verschmutzung der Mietsache, verursacht durch unsachgemäße Behandlung oder mangelhaften Schutz oder durch sonstiges schuldhaftes Handeln oder Unterlassen, trägt der Mieter sämtliche Instandsetzungskosten, insbesondere bestehend aus Arbeits- und Materialkosten sowie Reinigungskosten. Darüber hinaus trägt der Mieter den nachweislich entstandenen Mietausfallschaden für die Zeit der Instandsetzung.

Bei vom ihm verschuldetem Verlust oder Beschädigung der Mietsache wird der Mieter Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungspreises bzw. der Reparaturkosten leisten.

Der Mieter haftet für die von der Mietsache ausgehende Betriebsgefahr, sofern sie nicht auf einen Mangel der Mietsache zurückzuführen ist.

Soweit Dritte gegenüber KSB HSK Ersatzansprüche wegen vom Mieter oder seiner Erfüllungsgehilfen verschuldeter Personen-, Sach- oder Vermögensschäden geltend machen, wird der Mieter KSB HSK in Höhe der berechtigten Forderungen freistellen.

Abholung und Rückgabe

Der Mieter vereinbart eine Woche vor dem Mietbeginn mit dem Vermieter mündlich den Abholtermin und die Uhrzeit. Der Rückgabetermin und die Uhrzeit werden an dem Abholtermin vereinbart.

Datenschutz
Der KSB HSK verpflichtet sich, die erhobenen Daten unter Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes nur als Mittel zur Erfüllung seiner eigenen Geschäftszwecke und satzungsgemäßen Aufgaben zu verwenden.

Untersuchung der Mietsache

Die Sportgeräte und die ggf. zum Transport erforderlichen PKW-Anhänger werden in einem betriebsbereiten Zustand herausgegeben. Unabhängig davon ist der Mieter verpflichtet, die Sportgeräte vor der erstmaligen Nutzung auf einwandfreie Beschaffenheit zu prüfen und sie bei Beschädigungen, die zu Verletzungen der Nutzer führen können nicht einzusetzen. Der KSB HSK haftet nicht für Schäden aller Art. Die PKW-Anhänger sind vor der dem Abfahren auf Mängel wie Reifenprofil, Luftdruck, Funktionieren der Hand- und Auflaufbremse, Funktionieren der Beleuchtung und sichere Verzurrung der Plane zu prüfen. Nimmt der Mieter diese Prüfung nicht vor, haftet er für alle daraus entstehenden Schäden.

Gefahrenübergang

Mit dem Abholen durch den Mieter, spätestens mit Verlassen der Räumlichkeiten des KSB HSK geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Mieter über. Bei dem Abholen von Sportgeräten, die sich auf einem PKW Anhänger befinden, beginnt der Gefahrenübergang mit Anhängen des Anhängers an das Transportfahrzeug des Mieters.