Förderung der Übungsarbeit

Frist bis zum 07.07.2024 verlängert - Jetzt beantragen!

Auch im  Jahr 2024 können die Sportvereine wieder Anträge auf Förderung der Übungsarbeit im Sportverein beim Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. stellen. Stellen Sie Ihren Antrag bitte rechtzeitig innerhalb der Frist (30.03-07.07.2024).

Voraussetzung für die Antragstellung ist neben einer aktuellen Bestandsmeldung die Mitgliedschaft im KreisSportBund HSK.

Rückfragen zur Antragstellung bitte unter:
e-Mail:   uebungsarbeit@lsb.nrw
Tel.:        0203 7381-935/ -936/ -619 oder -910
Ansprechpartnerin: Frau Streyer/Frau Schleuter

Link zur Antragstellung:
www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/zuschuesse-fuer-uebungsleiterinnen

 

Michael Kaiser

Geschäftsstellenleitung

-Dipl.-Sportlehrer-
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