Sanierung kommunaler Sportstätten (sog. Sportmilliarde)

Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ werden überjährige investive Projekte der Kommunen für Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung gefördert. Die für den Projektaufruf 2025/2026 zur Verfügung stehenden Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt. Interessenbekundungen können bis zum 15. Januar 2026 digital eingereicht werden.

Weitere Informationen hier:
www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sks.html

Förderkriterien / Rahmenbedingungen

Die wichtigsten Punkte sind:

  • Gefördert werden gedeckte und ungedeckte Sportanlagen.
  • Gefördert werden vorrangig Sanierung und Modernisierung.
  • Bei gedeckten Sportanlagen liegt der Fokus auf der energetischen Sanierung.
  • Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nicht möglich.
  • Antragsberechtigt sind nur Kommunen, auch wenn sich die zu fördernde Sportanlage im Eigentum Dritter (z. B. eines Sportvereins) befindet.
  • Der Bundesanteil der Förderung beträgt mindestens 250 TSD Euro, höchstens 8 Millionen Euro.
  • Der Fördersatz beträgt bis zu 45 Prozent, bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage bis zu 75 Prozent.
  • Die Kumulierung mit weiteren Bundesfördermitteln ist ausgeschlossen, die Kumulierung mit Mitteln aus Landesförderprogrammen ist möglich. Der Eigenanteil muss jedoch mindestens 10 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.
  • In der ersten Phase müssen bis zum 15. Januar 2026 Interessensbekundungen über das Förderportal des Bundes eingereicht werden. Das Portal wird ab dem 10. November 2025 freigeschaltet.
  • Über die eingegangen Interessensbekundungen entscheidet der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages Ende Februar 2026 und fordert anschließend in der zweiten Phase zu den ausgewählten Projekten die Einreichung von Zuwendungsanträgen ein.
  • Ab dem 3. November 2025 wird eine bundesweite Telefon-Hotline für Rückfragen geschaltet, Informationen dazu werden veröffentlicht.

Michael Kaiser

Geschäftsstellenleitung

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