Förderung der „Digitalisierung gemeinnütziger Sportorganisationen in Nordrhein-Westfalen“

(Verfahren abgeschlossen)

Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen und der Landessportbund Nordrhein-Westfalen haben in einer gemeinsamen Videokonferenz mit allen Sportorganisationen am 17.01.2023 das Förderprogramm zur Digitalisierung von gemeinnützigen Sportorganisationen im Jahr 2023 mit einem Volumen von 30 Millionen Euro vorgestellt.
Sportvereine sowie die Stadt-/Gemeindesportverbände können eine Vollfinanzierung von bestimmter Hardware erhalten. Das Förderprogramm wird über den Kreissportbund abgewickelt. Er erstellt auch den Bewilligungsbescheid und zahlt die Fördergelder aus.

Für die Vereine im Hochsauerlandkreis stehen 500.000 Euro zur Verfügung.

 

Aktueller Hinweis an die Sportvereine & Bünde:

Bitte keine Unterlagen zusenden. Sie werden in Vorort-Terminen eingesammelt. Die Termine liegen nach den Sommerferien und werden beim Übersenden der EU-Aufkleber mitgeteilt.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landessportbundes NRW unter:
www.lsb.nrw/digitalfoerderung

Vorzulegende Vordrucke / Erläuterungen

  1. Auszufüllender Vordruck Beleg- und Inventarisierungsliste (Anlage 5.1/5.9)
     
  2. Muster der auszufüllenden Beleg- und Inventarisierungsliste (Anlage 5.1/5.9) – das Muster stammt von der Bezirksregierung Arnsberg
     
  3. Hinweise zum Ausfüllen der Beleg- und Inventarisierungsliste (Anlage 5.1/5.9)
     
  4. Vergabeliste (Anlage 5.3a)
     
  5. Ausfüllanleitung zu Vergabeliste (Anlage 5.3a)

 

Ergänzende Hinweise zum Ausfüllen der Beleg-/Inventarisierungsliste:
Wenn der Platz in einer Zelle nicht ausreicht, kann mit der Tastenkombination „Alt“ und „Enter“ direkt nach der Eingabe die ganze Zeile vergrößert werden.  

In der Spalte „Serien-/Inventarnummer“ muss bei längeren Nummern mit einem Buchstaben z.B. SN oder einem Punkt angefangen werden, damit die Nummer richtig angezeigt wird.

Aktuelle ergänzende Informationen

Stichwort Publizitätsvorschriften
Die Bezirksregierung Arnsberg vertritt die Auffassung, dass "im Prinzip die Zuwendungsempfänger (Vereine) die gleichen Publizitätsvorschriften treffen wie die Weiterleitungsempfänger (KSB).
Hauptsächlich ist die Vorschrift aber für die Weiterleitungsempfänger gedacht.
Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften durch die Vereine drohen aber keine Konsequenzen!"

Das Plakat selbst soll als Überschrift den Projektnamen enthalten, also „Förderung der Digitalisierung gemeinnütziger Sportorganisationen“.
Der weitere Inhalt soll so gestaltet sein, dass kurz der angeschaffte Fördergegenstand beschrieben wird mit dem Hinweis,
dass dieser durch die erhaltenen Fördermittel finanziert wurde."
(Auszug Mail mit der Bez.-Reg. Arnsberg)

Stichwort Zusätzliche Fördersummen
Die zusätzlichen Fördersummen, die sich durch den Änderungsbescheid ergeben wird, können nicht für geleistete Eigenmittel verwendet werden. Dies würde einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn darstellen, da die Anschaffungen bereits vor der Änderungsbewilligung getätigt wurden.

Grundsätzlich können die nicht ausgegebenen Fördermittel mit dem zusätzlichen Weiterleitungsvertrag ausgegeben werden. Hier müssen Sie jedoch auf die im Weiterleitungsvertrag festgelegte Summen achten.

Bezüglich der Änderungsbewilligung ist zu beachten, dass die geplanten Anschaffungen erst nach Erhalt des Änderungsbescheides getätigt werden.
(Auszug Mail mit der Bez.-Reg. Arnsberg)

EU-Aufkleber:
Die EU-Aufkleber sind bei der Bez.-Reg. Arnsberg bestellt worden. Die Bez.-Reg. sammelt jedoch die Mitteilungen aller Bünde bis Ende 30.06. Danach werden von dort die Aufkleber im Wirtschaftsministerium bestellt. Mit einer Auslieferung der Aufkleber durch den KSB an die Vereine ist zum Ende Juli zu rechnen.