Zahlung von Rundfunkgebühren bei Nutzung eines Internet-PC  

 

Wurde im Vereinsheim ein Rundfunkgerät betrieben und wurde dafür die Rundfunkgebühr gezahlt, ist aufgrund der Zweitgeräteregelung keine Rundfunkgebühr für den Internet-PC zu entrichten.  

War ein Rundfunkgerät bisher noch nicht angemeldet, so ist für den Internet-PC eine monatliche Rundfunkgebühr von 5,52 € zu zahlen.  

Nutzen Vereinsmitglieder oder Vorstände für ehrenamtliche Vereinsarbeit zu Hause den privaten PC, ist für diesen PC keine Gebühr zu zahlen.

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