Keine Spendenbescheinigung für Zeitspenden
Voraussetzung für eine Spendenbescheinigung – Geld- oder Sachspende – ist, dass beim Spender ein Vermögensabfluss stattgefunden hat.
Er hat somit einen Geldbetrag an den Verein gezahlt oder einen Sachwert dem Verein übereignet.
Zeitspenden, z.B. bei der Renovierung des Vereinsheims oder der Pflege der Sportanlage, führen zu keinem Vermögensabfluss. Somit darf für eine Zeitspende keine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.
