ELENA-Verfahren (Elektronischer Entgeldnachweis)

Auf jeden Arbeitgeber kommt seit Anfang 2010 die neue gesetzliche Verpflichtung zu, alle relevanten Entgelddaten ihrer Beschäftigten auf elektronischen Weg an die Zentrale Daten-Speicherstelle zu übermitteln. Das gilt grundsätzlich auch für alle Sportvereine, jedoch gibt es entsprechende Ausnahmeregelungen.

 

Ausnahmeregelung:

Die Sportvereine müssen das ELENA-Verfahren nur dann anwenden, wenn sie ihren Mitarbeitern bzw. Helfern mehr als 175,-€ / Monat (ÜL-Freibetrag) oder wenn diese über einen Mini-Job finanziert werden.

 

In den unten stehendeDateien finden Sie die entsprechenden allgemeinen Informationen zum ELENA-Verfahren und die speziellen Regelungen für die Sportvereine. 

 

Weitere Informationen:  www.das-elena-verfahren.de

 

 

Informationen_ELENA_2010_allgemein.pdf

ELENA_Infos_fuer_Vereine_Teil_1.pdf

ELENA_Infos_fuer_Vereine_Teil_2.pdf

ELENA_Ausnahmeregelung_fuer_Sportvereine.pdf

 

 

 

 

 

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