ELENA-Verfahren (Elektronischer Entgeldnachweis)
Auf jeden Arbeitgeber kommt seit Anfang 2010 die neue gesetzliche Verpflichtung zu, alle relevanten Entgelddaten ihrer Beschäftigten auf elektronischen Weg an die Zentrale Daten-Speicherstelle zu übermitteln. Das gilt grundsätzlich auch für alle Sportvereine, jedoch gibt es entsprechende Ausnahmeregelungen.
Ausnahmeregelung:
Die Sportvereine müssen das ELENA-Verfahren nur dann anwenden, wenn sie ihren Mitarbeitern bzw. Helfern mehr als 175,-€ / Monat (ÜL-Freibetrag) oder wenn diese über einen Mini-Job finanziert werden.
In den unten stehendeDateien finden Sie die entsprechenden allgemeinen Informationen zum ELENA-Verfahren und die speziellen Regelungen für die Sportvereine.
Weitere Informationen: www.das-elena-verfahren.de
Informationen_ELENA_2010_allgemein.pdf
ELENA_Infos_fuer_Vereine_Teil_1.pdf
ELENA_Infos_fuer_Vereine_Teil_2.pdf
ELENA_Ausnahmeregelung_fuer_Sportvereine.pdf
